Erfolgreicher Start

Bei zwei Versammlungen von örtlichen Parteigliederungen in Berlin wurde VoteEasy erfolgreich eingesetzt. Mit dem Abstimmungstool wurden sowohl Wahlen wie auch eine umfangreiche Antragsberatung mit Abstimmung durchgeführt. Die Administratoren waren begeistert, weil Änderungsanträge als neue Abstimmung innerhalb weniger Klick eingestellt werden konnten. Die Abstimmung der Wahlen wurde geheim durchgeführt. Aus rechtlichen Gründen mussten die Wahlen später noch einmal per Urnenwahl bestätigt werden, da das Statut der Partei bisher keine Online-Wahlen vorsieht. Dies ist ein derzeit übliches geübtes Verfahren, da bei sämtlichen größeren Parteien die Statuten bzw. Wahlordnungen keine digitalen Wahl-Versammlungen vorsehen – dies könnte sich aber in Zukunft ändern. Für Abstimmungen zu Sachanträgen oder Antragsberatungen dürften Abstimmungstools zukünftig die Regel werden. Die Gesetzesänderungen zur Vereinfachung von Versammlungen während der Corona-Pandemie für Vereine, Stiftungen und Gesellschaften, z.B. digitale Versammlungen und Abstimmungen, sind für Parteien nicht übertragbar, da vom Gesetzgeber keine Änderung des Parteiengesetzes erfolgt ist.

Zu Partei-Online-Wahlen: „CDU-Parteitag: Wie rechtssicher ist die Online-Wahl?